Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH bemüht sich, ihre Bäder Suite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Webpräsenz www.kurse.stadtwerke-neuss.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar. Wir arbeiten im Moment daran, die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Evaluationsmethode
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern. Es werden laufend Anpassungen vorgenommen.
Unsere Website verwendet darüber hinaus den Assistenten "Accessibility Plugin" der Vintia GmbH. Dieses bietet unseren Website-Nutzern individuelle Möglichkeiten zur Anpassung der Seite an ihre individuellen Bedürfnisse (wie zum Beispiel Kontraste, Schriftgrößen und Farben).
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf www.kurse.stadtwerke-neuss.de auf Inhalte gestoßen,
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.2-konform sind
- der die inhaltlich unklar sind?
Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik an die E-Mailadresse info@stadtwerke-neuss.de zukommen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit den Stadtwerken Neuss nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich künftig an die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg wenden.
Die Stelle soll die Umsetzung der Barrierefreiheitspflichten für Produkte und Dienstleistungen überwachen, die mit Wirkung ab 28. Juni 2025 im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt